Mitgliederversammlung des FSV 06 Eintracht Hildburghausen e.V.


Der FSV 06 Eintracht Hildburghausen e.V. lädt alle Mitglieder herzlich zur 
diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Diese findet am 
Mittwoch den 06. September 2023, ab 18:00 Uhr, im Vereinsheim Oberes 
Kleinodsfeld 2a, 98646 Hildburghausen statt.

Die Tagesordnung geben wir im Folgenden bekannt:

1. Begrüßung der Mitglieder und Eröffnung der Mitgliederversammlung
2. Feststellung satzungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit
3. Jahresbericht des Vorstandes für das Jahr 2022
4. Kassen- und Finanzbericht der Schatzmeisterin für das Jahr 2022
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Beschlussfassung über die Satzungsänderung
◼ Neuer Paragraph §6 Vereinsstrafen wird eingefügt – alle weiteren 
Paragraphen erhalten somit eine Folgenummerierung
◼ Einfügen des §6 Absatz 1
Bei Verstößen gegen die Satzung / gegen Beschlüsse oder bei unsportlichem / 
vereinsschädigendem Verhalten kann der Vorstand Vereinsstrafen entsprechend der 
Vereinsstrafordnung verhängen. 
◼ Einfügen des §6 Absatz 2
Folgende Strafen sind in Abhängigkeit von Verstoßhäufigkeit kombiniert oder einzeln 
(entsprechend Vereinsstrafordnung) möglich:
Verwarnung, Geldstrafen, zeitlich begrenzte Verbote zur Teilnahme an Veranstaltungen, 
zeitlich begrenzte Verbote am Trainings- und/oder Spielbetrieb, zeitlich begrenzte 
Suspendierung von Ämtern, Ausschluss aus dem Verein.
◼ Einfügen des §6 Absatz 3
Der Ablauf des Verfahrens zum Verhängen von Vereinsstrafen regelt die Vereinsstrafordnung. 
Im Groben ist der Ablauf wie folgt:
a) Einleitung des Verfahrens und Unterrichtung des Betroffenen über die Einleitung des 
Verfahrens.
b) Nach Anhörung bzw. Stellungnahme des Beschuldigten beschließt der Vorstand das 
Strafmaß.
c) Mitteilung Strafmaß an den Beschuldigten mittels Einschreiben – Möglichkeit der 
Berufung durch den Beschuldigten ist gegeben – Bei Berufung Entscheidung durch die 
nächste MV.
◼ Änderung ALT §9 → NEU §10 Absatz 2 der Satzung Satz 2 und 3 entfallen
Diese sind öffentlich, wenn nicht das Interesse des Vereins die Nichtöffentlichkeit 
erfordert. Diese ist in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
◼ Änderung ALT §10 → NEU § 10 Absatz 3 der Satzung mit folgender
Änderung:
Die Einladung zu einer MV hat spätestens 7 Tage vorher ….
◼ Änderung ALT §10 → NEU § 11 Absatz 12 der Satzung mit folgendem 
neuen Wortlaut
Der Vorstand ist ermächtigt durch Beschluss eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung, 
eine Vereinsstrafordnung, eine Stadionordnung, eine Hausordnung und …..
8. Diskussionen / Stimmen der Mitglieder
9. Wahl der Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer
10. Schlusswort des Präsidenten
Den Entwurf der neuen Satzung könnt ihr vorab bei den drei haftenden 
Vorständen zur Einsicht erhalten.

Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen.


Dirk Drescher                      Sebastian Foth                    Mandy Hirsch
Präsident                            stellv. Präsident                   Schatzmeisterin



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